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# Amtsgericht Köln, Beschluss vom 02.12.2020 – 523 Cs 198/20

Abteilung 523  
ECLI:DE:AGK:2020:1202.523CS198.20.00

## Tenor

Die Höhe des mit Strafbefehl des Amtsgerichts Köln vom 17.08.2020 festgesetzten Tagessatzes wird auf 10,00 EUR ermäßigt.

G r ü n d e :

Der Angeklagte hat gegen den vorbezeichneten Strafbefehl fristgerecht Einspruch eingelegt, diesen jedoch auf die Höhe des Tagessatzes beschränkt. Die nachgewiesenen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen es, den Tagessatz auf einen Betrag von 10,00 EUR zu ermäßigen.

Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft haben einer Entscheidung durch Beschluss gemäß § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO zugestimmt.

Köln, 02.12.2020Amtsgericht

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Zitiervorschlag: Amtsgericht Köln, Beschluss vom 02.12.2020 – 523 Cs 198/20, ECLI:DE:AGK:2020:1202.523CS198.20.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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