nu:legal · recht.nulegal.eu

# Amtsgericht Kleve, Beschluss vom 07.09.2020 – 36 C 61/19

Einzelrichter  
ECLI:DE:AGKLE1:2020:0907.36C61.19.00

## Leitsatz

Eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe scheidet aus, wenn bei Antragstellung bereits alle Kosten des Rechtsstreits angefallen sind.

36 C 61/19

Amtsgericht KleveBeschluss

pp.

hat das Amtsgerichtam XXXdurch die Richterin am Amtsgericht XXX

beschlossen:

wird der Prozesskostenhilfeantrag der Beklagten vom XXX zurückgewiesen.

Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt (§ 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO).

## Gründe

Prozesskostenhilfe konnte nicht bewilligt werden, da der PKH-Antrag erst nach dem Verhandlungstermin am XXX gestellt worden ist, zu diesem Zeitpunkt die Kosten des Verfahrens jedoch vollständig angefallen waren.

Eine Beweisaufnahme ist nicht beabsichtigt, da das Bestreiten der Schäden nicht ausreichend ist und diese darüber hinaus durch das Abnahmeprotokoll vom XXX anerkannt sind und das Gericht hinsichtlich der Kosten der Reparatur beabsichtigt, diese auf der Grundlage der eingereichten Rechnung zu schätzen.

---

Zitiervorschlag: Amtsgericht Kleve, Beschluss vom 07.09.2020 – 36 C 61/19, ECLI:DE:AGKLE1:2020:0907.36C61.19.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-kleve/2020-09-07/36-c-61-19

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
