# Amtsgericht Ingolstadt, AnU vom 01.02.2023 – 13 C 1261/22

## Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.880,47 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 21.04.2022 zu zahlen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

## Beschluss

Der Streitwert wird auf 3.880,47 € festgesetzt.

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Zitiervorschlag: Amtsgericht Ingolstadt, AnU vom 01.02.2023 – 13 C 1261/22

Quelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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