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# Amtsgericht Hersbruck, Berichtigungsbeschluss vom 11.12.2025 – 1 C 104/25

## Tenor

Das Endurteil des Amtsgerichts Hersbruck vom 09.10.2025 wird

im Tatbestand wie folgt berichtigt:

Der Kläger beantragt:

I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 2.780,00 nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 03.10.2024 zu bezahlen.

II. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von € 367,23 nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 29.11.2024 zu bezahlen.

III. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

statt

Der Kläger beantragt:

I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 667,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 01.09.2023 zu zahlen.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

## Gründe

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.

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Zitiervorschlag: Amtsgericht Hersbruck, Berichtigungsbeschluss vom 11.12.2025 – 1 C 104/25

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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