nu:legal · recht.nulegal.eu

# Amtsgericht Heinsberg, Beschluss vom 11.07.2022 – 30 F 264/21

Richterin am Amtsgericht  
ECLI:DE:AGHS:2022:0711.30F264.21.00

## Tenor

Die Kindeseltern tragen die Gerichtskosten zu je 1/2. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.

## Gründe

Die Entscheidung beruht auf §§ 83 Abs. 2, 81 FamFG.

Es entspricht vorliegend billigem Ermessen, die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben.

In Sorge- und Umgangssachen, die regelmäßig im Interesse des Kindes geführt werden, entspricht es grundsätzlich der Billigkeit, die Gerichtskosten zwischen den Eltern aufzuteilen und vom Ausspruch einer Erstattung außergerichtlicher Auslagen abzusehen. Gründe dafür, von dieser Kostenregelung abzuweichen, sind nicht ersichtlich.

Das Verfahren hat sich aufgrund Zeitablaufs erledigt. Die Kindesmutter hatte ursprünglich beantragt, das titulierte Umgangsrecht zwischen Vater und Kindern für den Zeitraum vom 10.09.2021 bis zum 09.11.2021, hilfsweise bis zum 09.10.2021 auszuschließen. Aufgrund des vorgeschalteten Antrags der Kindesmutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und der anschließenden (unbegründeten) Befangenheitsanträge des Kindesvaters konnte über den gestellten Antrag nicht zeitnah entschieden werden. Daher ist es insgesamt angemessen, die Kosten gegeneinander aufzuheben

---

Zitiervorschlag: Amtsgericht Heinsberg, Beschluss vom 11.07.2022 – 30 F 264/21, ECLI:DE:AGHS:2022:0711.30F264.21.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-heinsberg/2022-07-11/30-f-264-21

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
