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# Amtsgericht Gummersbach, Beschluss vom 29.08.2022 – DR-10357-1

Grundbuch  
ECLI:DE:AGGM1:2022:0829.DR10357.1.00

## Tenor

In der Grundbuchsache betreffend den im Grundbuch von Drabenderhöhe Blatt 998 eingetragenen Grundbesitz wird der vom U. am 10.05.2022 gestellte Antrag kostenpflichtig zurückgewiesen.

## Gründe

Die in der Zwischenverfügung vom 02.6.2022 in Bezug auf das unzulässige Selbstkontrahieren geäußerten Bedenken sind durch das Schreiben vom 26.08.2022 nicht ausgeräumt. Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass der Wille der Erblasserin auf eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB gerichtet war, daher muss es bei dieser Beschränkung verbleiben.

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Zitiervorschlag: Amtsgericht Gummersbach, Beschluss vom 29.08.2022 – DR-10357-1, ECLI:DE:AGGM1:2022:0829.DR10357.1.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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