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# Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.08.2024 – 33052 C 64/24

ECLI:DE:AGFFM:2024:0826.33052C64.24.00

## Tenor

Das Urteil vom 21.06.2024 wird im Tenor wie folgt ergänzt:

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

## Gründe

Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen aufgrund eines offensichtlichen Schreibversehens. Die Kostenentscheidung war im erstinstanzlichen Urteil versehentlich im Tenor unterblieben, jedoch in den Entscheidungsgründen beschieden.

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Zitiervorschlag: Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.08.2024 – 33052 C 64/24, ECLI:DE:AGFFM:2024:0826.33052C64.24.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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