nu:legal · recht.nulegal.eu

# Amtsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2021 – 152 Gs 1607/21

Abteilung 152  
ECLI:DE:AGD:2021:0922.152GS1607.21.00

## Tenor

In der Ermittlungssache

g e g e n

w e g e n des Verdachts der Körperverletzung

wird der Antrag des Beschuldigten vom 13. April 2021 auf Beiordnung von Rechtsanwalt W als Pflichtverteidiger zurückgewiesen.

G r ü n d e:

Das Verfahren ist mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vom 14. Juni 2021 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden. Unabhängig davon, ob ein Beiordnungsanspruch zum Zeitpunkt der Antragstellung bestand, kommt eine nachträgliche Beiordnung nicht in Betracht, da kein Bedürfnis für eine Verteidigung mehr besteht. Das Institut der notwendigen Verteidigung ist dazu bestimmt, dem Beschuldigten einen rechtskundigen Beistand zu sichern und einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten. Im Interesse der Rechtspflege liegt eine Beiordnung jedoch nur dann, wenn der Verteidiger auf das Verfahren noch Einfluss nehmen kann. Das ist aber nach der Einstellung des Verfahrens nicht mehr der Fall, so dass eine nachträgliche Beiordnung unzulässig ist.

Düsseldorf, den 22. September 2021

K

Richter am Amtsgericht

---

Zitiervorschlag: Amtsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2021 – 152 Gs 1607/21, ECLI:DE:AGD:2021:0922.152GS1607.21.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/2021-09-22/152-gs-1607-21

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
