Tenor§
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2012 zu zahlen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2012 zu zahlen.
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Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.