nu:legal · recht.nulegal.eu

# Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 03.08.2023 – 721 Ds 294/22

ECLI:DE:AGDO:2023:0803.721DS294.22.00

## Tenor

Der Angeklagte wird freigesprochen.

**Rn. 1**

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.

## Gründe

**Rn. 3**

(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 5 StPO)

**Rn. 4**

Der Schuldvorwurf ergibt sich aus dem zugelassenen Anklagesatz.

**Rn. 5**

Der Angeklagte war freizusprechen, weil die ihm zur Last gelegte Straftat aus tatsächlichen Gründen nicht festgestellt werden konnte.

**Rn. 6**

Die Zeugin Q. hat schließlich glaubhaft angegeben, dass es nicht der Angeklagte gewesen sei, der gewürgt oder geschlagen habe.

**Rn. 7**

Die Kostenentscheidung ergibt sich aus den §§ 464, 467 StPO.

---

Zitiervorschlag: Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 03.08.2023 – 721 Ds 294/22, ECLI:DE:AGDO:2023:0803.721DS294.22.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-dortmund/2023-08-03/721-ds-294-22

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
