nu:legal · recht.nulegal.eu

# Amtsgericht Dortmund, Beschluss vom 19.02.2020 – HRB 27664

HRB 27664  
ECLI:DE:AGDO:2020:0219.HRB27664.00

## Tenor

wird der Beschwerde des Notars Dr. P vom 14.02.2020 gegen den Beschluss vom 23.01.2020 Blatt 120 d.A. nicht abgeholfen.

Zur Begründung wird - da die Beschwerde keine neueren Ausführungen enthält - vollinhaltlich auf die Beschlussgründe Bezug genommen.

Die Entscheidung des Kammergerichtes Berlin vom 21.03.2019 kann nicht zugrundegelegt werden, da sie - neben der nach Auffassung des Unterzeichners unrichtigen Auslegung der GesLV - in sich widersprüchlich ist.

Die in Ziffer 4 der Beschwerdebegründung geforderte Tranparentmachung der historischen Entwicklung bezüglich der Gesellschafterstruktur kann nur durch die Veränderungsspalte herbeigeführt werden. Ohne die Veränderungsspalte ist überhaupt nicht erkennbar, welche und wieviele Veränderungen ( z.B. Teilung, Verkauf, Namensänderung, Kapitalerhöhung ) eingetreten sind.

Der Aufwand für die Transparenz ist minimal - eine weitere Spalte mit Eintrag "Verkauf" bei den Gesellschafteranteilen 3 und 5.

---

Zitiervorschlag: Amtsgericht Dortmund, Beschluss vom 19.02.2020 – HRB 27664, ECLI:DE:AGDO:2020:0219.HRB27664.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-dortmund/2020-02-19/hrb-27664

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
