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# Amtsgericht Bonn, Anerkenntnisurteil vom 17.01.2024 – 118 C 287/23

ECLI:DE:AGBN:2024:0117.118C287.23.00

## Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 10.01.2024 für Recht erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, 1.935,87 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.732,25 EUR für die Zeit vom 18.03.2022 bis zum 12.05.2023 und aus 1.935,87 EUR seit dem 13.05.2023 sowie 9,00 EUR Mahnauslagen und 195,52 EUR Inkassokosten an den Kläger zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).

Der Streitwert wird auf 2.135,87 EUR festgesetzt.

**Rn. 1**

In dem Rechtsstreit

**Rn. 2**

pp

**Rn. 3**

hat das Amtsgericht Bonnauf die mündliche Verhandlung vom 10.01.2024für Recht erkannt:

**Rn. 4**

Der Beklagte wird verurteilt, 1.935,87 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.732,25 EUR für die Zeit vom 18.03.2022 bis zum 12.05.2023 und aus 1.935,87 EUR seit dem 13.05.2023 sowie 9,00 EUR Mahnauslagen und 195,52 EUR Inkassokosten an den Kläger zu zahlen.

**Rn. 5**

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

**Rn. 6**

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

**Rn. 7**

Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).

**Rn. 8**

Der Streitwert wird auf 2.135,87 EUR festgesetzt.

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Zitiervorschlag: Amtsgericht Bonn, Anerkenntnisurteil vom 17.01.2024 – 118 C 287/23, ECLI:DE:AGBN:2024:0117.118C287.23.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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