Tenor§
In der Strafsache
pp
wegen Diebstahls
Dem Angeklagten wird aufgegeben, ein anteiliges Schmerzensgeld von 250,00 € in monatlichen Raten zu je 50,00 Euro an den geschädigten Zeugen H zu leisten.
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Die Zahlung hat über das Kanzleikonto des Vertreters des Adhäsionsklägers:
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Rechtsanwälte X u.a., Bankverbindung: Postbank Köln, ################# zu erfolgen.
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Bonn, 05.01.2023