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# Amtsgericht Bonn, Urteil vom 23.06.2015 – 109 C 348/14

ECLI:DE:AGBN:2015:0623.109C348.14.00

## Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

## Tatbestand

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Zitiervorschlag: Amtsgericht Bonn, Urteil vom 23.06.2015 – 109 C 348/14, ECLI:DE:AGBN:2015:0623.109C348.14.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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