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# Amtsgericht Bochum, Beschluss vom 13.05.2020 – 22 III 48/19

Richter  
ECLI:DE:AGBO:2020:0513.22III48.19.00

## Tenor

Das Geburtenregister des Standesamtes I, Registernummer H ##/#### #, ist durch Beischreibung folgenden Vermerks zu berichtigen:

Kind:

Vorname: X

Geschlecht: X

Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

## Gründe

Ohne Gründe gemäß § 38 Abs. 4 Nr. 2 FamFG i.V.m. § 51 PStG.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Bochum, 44782 Bochum, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

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Zitiervorschlag: Amtsgericht Bochum, Beschluss vom 13.05.2020 – 22 III 48/19, ECLI:DE:AGBO:2020:0513.22III48.19.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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