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# Amtsgericht Bayreuth, Beschluss vom 18.10.2024 – 2 XVII 262/23

## Tenor

Die Betreuung wird aufgehoben.

## Gründe

Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Betreuung weggefallen sind (§ 1871 Abs. 1 BGB).

Dies ergibt sich insbesondere aus dem Bericht der Betreuungsbehörde Die Betroffene ist geschäftsfähig. Sie kümmert sich eigenständig um ihre Angelegenheiten.

Allen Beteiligten wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es ging keine Stellungnahme ein.

Die Betreuung ist daher nicht mehr erforderlich.

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Zitiervorschlag: Amtsgericht Bayreuth, Beschluss vom 18.10.2024 – 2 XVII 262/23

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bayreuth/2024-10-18/2-xvii-262-23

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