Tenor§
In der Mahnsache
…
gegen
…
wird der Beschluss vom 15.04.2016 aufgehoben.
Gründe§
1
Es ist nicht generell unzulässig, neben Rechtsanwaltskosten auch Inkassokosten als Schadenspositionen geltend zu machen. Ob beide Ansprüche nebeneinander bestehen, ist im Wesentlichen davon abhängig, ob sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich waren.
2
Dies im Einzelfall zu beurteilen, ist dem streitigen Verfahren vorbehalten. Es übersteigt das im Mahnverfahren eng begrenzte Prüfungsrecht des Gerichts.
Kretschmann
Richter am Amtsgericht