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# Amtsgericht Aschaffenburg, Berichtigungsbeschluss vom 18.12.2023 – 654 IK 193/23

## Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 11.12.2023 wird von Amts wegen in den Gründen wie folgt berichtigt:

Der vorletzte Satz des vorletzten Absatzes lautet richtig: „Um die Rechte der Gläubiger zu wahren muss jedoch mindestens das Ende der Anmeldefrist abgewartet werden.“

## Gründe

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.

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Zitiervorschlag: Amtsgericht Aschaffenburg, Berichtigungsbeschluss vom 18.12.2023 – 654 IK 193/23

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-aschaffenburg/2023-12-18/654-ik-193-23

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