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Amtsgericht Aachen, Beschluss vom 18.04.2019 – 107 C 533/17

Richter am Amtsgericht

ECLI:DE:AGAC1:2019:0418.107C533.17.01

107 C 533/17

Amtsgericht AachenBeschluss

In dem RechtsstreitDecker-Meyer u.a. gegen Maaßen-Pampfer u.a.

werden die Ablehnungsanträge des Beklagten zu 2. vom 00.00.0000 und diejenigen der Beklagten zu 1., 3. und 4. vom 00.00.0000 als unzulässig wegen offensichtlichen Rechtsmissbrauchs verworfen, da diese nur den Zweck verfolgen, den Prozess zu verschleppen. Dass von dem Beklagten zu 2. in seinem Schriftsatz vom 00.00.0000 erbetene rechtliche Gehör hat mit dem sachlichen Gegenstand des Rechtsstreits nicht zu tun.

Aachen, 18.4.2019

Amtsgericht

Ahmann

Richter am Amtsgericht