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§ 5 ZVFV — Verbindlichkeit

Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 22.12.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Vom 1. März 2013 an sind die gemäß den §§ 1 und 2 eingeführten Formulare verbindlich zu nutzen.