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§ 2 ZFdG — Zentralstelle

Zollfahndungsdienstgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 02.04.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Das Zollkriminalamt ist die Zentralstelle für den Zollfahndungsdienst und ist darüber hinaus eine der Zentralstellen für das Auskunfts- und Nachrichtenwesen der Zollverwaltung.