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§ 16 Weser/JadeLotsV 2003 — Distanzlotsungen

Weser/Jade-Lotsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Seelotsen der Lotsenbrüderschaft Weser II/Jade dürfen über ihr Seelotsrevier hinaus zwischen den Außenstationen der deutschen Nordseereviere (jeweilige Position des Lotsenschiffes) lotsen; über diesen Bereich hinaus dürfen sie nicht lotsen. Die Seelotsen der Lotsenbrüderschaft Weser I dürfen Schiffe über 225 m Länge, die weseraufwärts fahren, bereits in Höhe "Imsum OF" besetzen und nach erfolgtem Lotswechsel lotsen.