§ 16 Weser/JadeLotsV 2003 — Distanzlotsungen

Weser/Jade-Lotsverordnung

Stand: 01.01.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Seelotsen der Lotsenbrüderschaft Weser II/Jade dürfen über ihr Seelotsrevier hinaus zwischen den Außenstationen der deutschen Nordseereviere (jeweilige Position des Lotsenschiffes) lotsen. Über den in Satz 1 genannten Bereich hinaus dürfen sie nicht lotsen. Die Seelotsen der Lotsenbrüderschaft Weser I dürfen Schiffe über 225 Meter Länge, die weseraufwärts fahren, bereits in Höhe „Imsum OF“ besetzen und nach erfolgtem Lotswechsel lotsen.