nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 5 WaffRGDV — Datenabruf im automatisierten Verfahren

Waffenregistergesetz-Durchführungsverordnung

Historische Fassung: Stand 19.09.2020 bis 02.07.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Datenübermittlung durch Abruf im automatisierten Verfahren erfolgt unter Nutzung des Datenaustauschstandards XWaffe oder über die von der Registerbehörde bereitgestellte Portalanwendung. § 2 Absatz 1 und 3 gilt entsprechend.