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§ 2 VZVV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung

Historische Fassung: Stand 29.09.2020 bis 01.01.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft.