Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für Vereinbarungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 15.06.2021 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.