nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 23 VO (EWG) Nr. 912/78

VO (EWG) Nr. 912/78  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) In Anhang VII wird dem Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 1 zweiter Gedankenstrich folgender Satz angefügt:

"Den Beamten der Laufbahngruppen C und D wird jedoch der Fahrpreis 1. Klasse erstattet, wenn die Entfernung der Hin- und Rückreise 800 km oder mehr beträgt;"

(2) In Anhang VII Artikel 7 Absatz 2 wird nach Unterabsatz 1 folgender Unterabsatz eingefügt:

"Ist der in Unterabsatz 1 erster Gedankenstrich erwähnte Reiseweg länger als 500 km, oder wird auf dem üblichen Reiseweg ein Meer überquert, so hat der Betreffende bei Vorlage der Flugkarten Anspruch auf Erstattung der Flugkosten in der unmittelbar unter der Luxusklasse oder der 1. Klasse liegenden Klasse."

(3) In Anhang VII Artikel 7 Absatz 2 letzter Unterabsatz werden die Worte "das vorstehend genannte" durch die Worte "eines der vorstehend genannten" ersetzt.

---

Zitiervorschlag: Art 23 VO (EWG) Nr. 912/78

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-ewg-912-78/23

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
