Dem Artikel 86 Absatz 2 Buchstabe f) wird folgender Text angefügt:
"wobei sich die Auswirkungen dieser Strafe nicht auf die dem Beamten gegenüber anspruchsberechtigten Personen erstrecken dürfen,".
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Dem Artikel 86 Absatz 2 Buchstabe f) wird folgender Text angefügt:
"wobei sich die Auswirkungen dieser Strafe nicht auf die dem Beamten gegenüber anspruchsberechtigten Personen erstrecken dürfen,".