Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission folgendes mit:
a) neue oder geänderte Vorschriften oder Verfahren, die im Einklang mit den Verfahrensbestimmungen der Vereinbarungen ausgearbeitet oder beschlossen worden sind;
b) Änderungen zu den Vereinbarungen;
c) Ergebnisse der Konsultationen mit der Wirtschaft und anderen zuständigen Einrichtungen.