Die Kommission unterbreitet dem Rat bis zum 31. Dezember 1994 und danach alle zwei Jahre einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung und zugleich die gegebenenfalls erforderlichen Vorschläge.
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Die Kommission unterbreitet dem Rat bis zum 31. Dezember 1994 und danach alle zwei Jahre einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung und zugleich die gegebenenfalls erforderlichen Vorschläge.