Vor Erlaß einer Verordnung veröffentlicht die Kommission den Verordnungsentwurf mit der Aufforderung an alle Betroffenen, ihr innerhalb einer Frist, die sie auf mindestens einen Monat festsetzt, Bemerkungen mitzuteilen.
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Vor Erlaß einer Verordnung veröffentlicht die Kommission den Verordnungsentwurf mit der Aufforderung an alle Betroffenen, ihr innerhalb einer Frist, die sie auf mindestens einen Monat festsetzt, Bemerkungen mitzuteilen.