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Art 72 VO (EWG) Nr. 1408/71 — Zusammenrechnung der Versicherungs– oder Beschäftigungszeiten oder Zeiten einer selbständigen Tätigkeit

VO (EWG) Nr. 1408/71

Außer Kraft: Diese Verordnung wurde mit Wirkung vom 01.05.2010 durch die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 aufgehoben. Textgrundlage: konsolidierte Fassung 01971R1408-20080707 (EUR-Lex).

Der zuständige Träger eines Mitgliedstaats, nach dessen Rechtsvorschriften der Erwerb des Leistungsanspruchs von der Zurücklegung von Versicherungs– oder Beschäftigungszeiten oder Zeiten einer selbständigen Tätigkeit abhängig ist, berücksichtigt, soweit erforderlich, auch Versicherungs– oder Beschäftigungszeiten oder Zeiten einer selbständigen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat, als handelte es sich um Zeiten, die nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften zurückgelegt worden sind.