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Art 18 VO (EU, Euratom) Nr. 883/2013 — Finanzierung

VO (EU, Euratom) Nr. 883/2013

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die dem Amt zur Verfügung gestellten Gesamtmittel werden in eine besondere Haushaltslinie des Einzelplans „Kommission“ des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union eingestellt und in einem Anhang dieses Einzelplans aufgeschlüsselt. Die Mittel für den Überwachungsausschuss und sein Sekretariat werden in den Einzelplan „Kommission“ des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union eingestellt.

Der Stellenplan des Amtes wird dem Stellenplan der Kommission als Anlage beigefügt. Der Stellenplan der Kommission schließt das Sekretariat des Überwachungsausschusses mit ein.