(1) Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2) Sie gilt ab dem 1. Januar 2014 mit Ausnahme von Artikel 1 Nummer 44 und Artikel 1 Nummer 73 Buchstabe d, die ab Inkrafttreten dieser Verordnung gelten.