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# Art 15 VO (EU) Nr. 910/2014 — Barrierefreie Zugänglichkeit für Personen mit Behinderungen und besonderen Bedürfnissen

VO (EU) Nr. 910/2014  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Elektronische Identifizierungsmittel, Vertrauensdienste und zur Erbringung solcher Dienste verwendete Endnutzerprodukte werden in einfacher und verständlicher Sprache gemäß dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und den Barrierefreiheitsanforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 zugänglich gemacht, wodurch sie auch Personen mit funktionellen Einschränkungen, wie z. B. ältere Personen, und Personen mit eingeschränktem Zugang zu digitalen Technologien zugutekommen.

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Zitiervorschlag: Art 15 VO (EU) Nr. 910/2014

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-910-2014/15

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