nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 39 VO (EU) Nr. 904/2010

VO (EU) Nr. 904/2010  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Angaben nach Artikel 361 der Richtlinie 2006/112/EG, die der nicht in der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige dem Mitgliedstaat der Identifizierung bei Aufnahme seiner Tätigkeit zu übermitteln hat, sind elektronisch zu übermitteln. Die technischen Einzelheiten, einschließlich einer einheitlichen elektronischen Mitteilung, werden nach dem in Artikel 58 Absatz 2 dieser Verordnung genannten Verfahren festgelegt.

(2) Der Mitgliedstaat der Identifizierung übermittelt innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Monats, in dem die Angaben des nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen eingegangen sind, diese auf elektronischem Weg an die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten. Die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten werden auf die gleiche Weise über die zugeteilte Identifikationsnummer informiert. Die technischen Einzelheiten, einschließlich einer einheitlichen elektronischen Mitteilung, mit der diese Angaben zu übermitteln sind, werden nach dem in Artikel 58 Absatz 2 genannten Verfahren festgelegt.

(3) Der Mitgliedstaat der Identifizierung unterrichtet unverzüglich auf elektronischem Weg die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten, wenn ein nichtansässiger Steuerpflichtiger aus dem Identifikationsregister gestrichen wird

---

Zitiervorschlag: Art 39 VO (EU) Nr. 904/2010

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-904-2010/39

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
