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Art 8a VO (EU) Nr. 833/2014

VO (EU) Nr. 833/2014

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen bemühen sich nach besten Kräften, sicherzustellen, dass sich außerhalb der Union niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die sich in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrolle befinden, nicht an Handlungen beteiligen, die die restriktiven Maßnahmen gemäß dieser Verordnung untergraben.