Ab dem 1. Januar 2027 ist es verboten, für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder für juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die sich zu mehr als 50 % im Eigentum oder unmittelbar oder mittelbar unter der Kontrolle eines russischen Staatsbürgers oder einer russischen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung in Russland befinden, unmittelbar oder mittelbar LNG-Terminal-Dienstleistungen zu erbringen.
Es ist verboten, Verträge über verbotene LNG-Dienstleistungen gemäß diesem Artikel nach dem 1. Januar 2027 aufrechtzuerhalten.