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Art 3rb VO (EU) Nr. 833/2014

VO (EU) Nr. 833/2014

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ab dem 1. Januar 2027 ist es verboten, für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder für juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die sich zu mehr als 50 % im Eigentum oder unmittelbar oder mittelbar unter der Kontrolle eines russischen Staatsbürgers oder einer russischen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung in Russland befinden, unmittelbar oder mittelbar LNG-Terminal-Dienstleistungen zu erbringen.

Es ist verboten, Verträge über verbotene LNG-Dienstleistungen gemäß diesem Artikel nach dem 1. Januar 2027 aufrechtzuerhalten.