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# Art 76 VO (EU) Nr. 809/2014 — Inkrafttreten und Anwendung

VO (EU) Nr. 809/2014  
Außer Kraft: Diese Verordnung wurde mit Wirkung vom 01.01.2023 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1173 aufgehoben. Textgrundlage: konsolidierte Fassung 02014R0809-20220718 (EUR-Lex).

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt für Beihilfeanträge, Anträge auf Fördermittel oder Zahlungsanträge, die sich auf ab dem 1. Januar 2015 beginnende Antragsjahre oder Prämienzeiträume beziehen.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

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Zitiervorschlag: Art 76 VO (EU) Nr. 809/2014

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-809-2014/76

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