Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt für Beihilfeanträge, Anträge auf Fördermittel oder Zahlungsanträge, die sich auf ab dem 1. Januar 2015 beginnende Antragsjahre oder Prämienzeiträume beziehen.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.