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Art 35 VO (EU) Nr. 809/2014 — Erhöhung des Kontrollsatzes

VO (EU) Nr. 809/2014

Außer Kraft: Diese Verordnung wurde mit Wirkung vom 01.01.2023 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1173 aufgehoben. Textgrundlage: konsolidierte Fassung 02014R0809-20220718 (EUR-Lex).

Werden bei Vor-Ort-Kontrollen im Zusammenhang mit einer bestimmten Beihilferegelung oder Stützungsmaßnahme oder in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet erhebliche Verstöße festgestellt, so nimmt die zuständige Behörde eine entsprechende Erhöhung des Anteils der Begünstigten vor, die im darauf folgenden Jahr einer Vor-Ort-Kontrolle unterzogen werden.