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# Art 79b VO (EU) Nr. 806/2014 — Berichterstattung über Liquidität im Abwicklungsfall

VO (EU) Nr. 806/2014  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bis zum 31. Dezember 2026 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Frage der Liquidität im Abwicklungsfall vor.

In dem in Unterabsatz 1 genannten Bericht wird eine Bestandsaufnahme der bestehenden Regelungen für die Bereitstellung von Liquidität im Abwicklungsfall, einschließlich sowohl privater als auch öffentlicher Mechanismen, vorgenommen und untersucht, wie vorübergehende Liquiditätsdefizite am effizientesten behoben werden können, wobei alle einschlägigen Entwicklungen auf internationaler Ebene zu berücksichtigen sind. Der Bericht soll konkrete politische Optionen aufzeigen.

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Zitiervorschlag: Art 79b VO (EU) Nr. 806/2014

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-806-2014/79b

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