nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 26 VO (EU) Nr. 806/2014 — Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

VO (EU) Nr. 806/2014  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Im Abwicklungskonzept besteht das Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten darin, Vermögenswerte, Rechte oder Verbindlichkeiten eines in Abwicklung befindlichen Instituts oder eines Brückeninstituts auf eine oder mehrere für die Vermögensverwaltung gegründete Zweckgesellschaften zu übertragen.

(2) Mit Blick auf das Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten wird in dem Abwicklungskonzept Folgendes festgelegt:

a) die von der nationalen Abwicklungsbehörde gemäß Artikel 42 Absätze 1 bis 5 und Absätze 8 bis 13 der Richtlinie 2014/59/EU auf eine für die Vermögensverwaltung gegründete Zweckgesellschaft zu übertragenden Vermögenswerte, Rechte und Verbindlichkeiten;

b) die Gegenleistung für die von der nationalen Abwicklungsbehörde auf die für die Vermögensverwaltung gegründete Zweckgesellschaft zu übertragenden Vermögenswerte, Rechte und Verbindlichkeiten im Einklang mit den in Artikel 20 dieser Verordnung und in Artikel 42 Absatz 7 der Richtlinie 2014/59/EU niedergelegten Grundsätzen und mit dem Rechtsrahmen der Union für staatliche Beihilfen.

Unterabsatz 1 Buchstabe b schließt nicht aus, dass die Gegenleistung einen Nominalwert oder negativen Wert annimmt.

---

Zitiervorschlag: Art 26 VO (EU) Nr. 806/2014

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-806-2014/26

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
