nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 36 VO (EU) Nr. 640/2014 — Aussetzung der Förderung

VO (EU) Nr. 640/2014  
Außer Kraft: Diese Verordnung wurde mit Wirkung vom 01.01.2023 durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1172 aufgehoben. Textgrundlage: konsolidierte Fassung 02014R0640-20210903 (EUR-Lex).

Die Zahlstelle kann die Förderung für bestimmte Ausgaben aussetzen, wenn ein Verstoß, der zu einer Verwaltungssanktion führt, festgestellt wird. Die Aussetzung wird von der Zahlstelle aufgehoben, sobald der Begünstigte zur Zufriedenheit der zuständigen Behörde nachweist, dass Abhilfe geschaffen wurde. Der Zeitraum der Aussetzung beträgt höchstens drei Monate. Die Mitgliedstaaten können je nach Vorhabenart und Auswirkungen des jeweiligen Verstoßes auch kürzere Höchstzeiträume festsetzen.

Die Zahlstelle kann die Förderung nur aussetzen, wenn der Verstoß die Verwirklichung des Ziels des Vorhabens insgesamt nicht gefährdet und wenn davon auszugehen ist, dass der Begünstigte innerhalb des festgesetzten Höchstzeitraums Abhilfe schaffen kann.

---

Zitiervorschlag: Art 36 VO (EU) Nr. 640/2014

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-640-2014/36

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
