Die Verordnungen (EG) Nr. 1120/2009 und (EG) Nr. 1121/2009 werden aufgehoben.
Sie gelten jedoch weiterhin für Beihilfeanträge für Kalenderjahre vor dem Kalenderjahr 2015.
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Die Verordnungen (EG) Nr. 1120/2009 und (EG) Nr. 1121/2009 werden aufgehoben.
Sie gelten jedoch weiterhin für Beihilfeanträge für Kalenderjahre vor dem Kalenderjahr 2015.