nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 75 VO (EU) Nr. 639/2014 — Berichte

VO (EU) Nr. 639/2014  
Außer Kraft: Diese Verordnung wurde mit Wirkung vom 01.01.2023 durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/2529 aufgehoben. Textgrundlage: konsolidierte Fassung 02014R0639-20190101 (EUR-Lex).

1. Beschließen Bulgarien und Rumänien, ergänzende nationale Direktzahlungen gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 zu gewähren, so legen sie der Kommission bis zum 30. Juni 2016 einen Bericht vor. Für jede ergänzende nationale Direktzahlung muss der Bericht die Anzahl der Begünstigten, den Gesamtbetrag der gewährten ergänzenden nationalen Direktzahlung, die Hektar, für die die Zahlung gewährt wurde, und gegebenenfalls die Auszahlungsrate enthalten.

2. Beschließt ein Mitgliedstaat, eine nationale Übergangsbeihilfe gemäß Artikel 37 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 zu gewähren, so legt er der Kommission bis zum 15. September des Jahres, das auf die Durchführung dieser nationalen Übergangsbeihilfe folgt, einen Jahresbericht vor. Für jeden Sektor muss der Bericht die Anzahl der Begünstigten, die Höhe der gewährten nationalen Übergangsbeihilfe, die Hektarangaben, die Zahl der Tiere oder sonstigen Einheiten, für die diese Beihilfe gewährt wurde, und gegebenenfalls den Beihilfesatz enthalten.

---

Zitiervorschlag: Art 75 VO (EU) Nr. 639/2014

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-639-2014/75

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
