nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 74 VO (EU) Nr. 639/2014 — Auskunftsersuchen zu Maßnahmen der Mitgliedstaaten

VO (EU) Nr. 639/2014

Außer Kraft: Diese Verordnung wurde mit Wirkung vom 01.01.2023 durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/2529 aufgehoben. Textgrundlage: konsolidierte Fassung 02014R0639-20190101 (EUR-Lex).

Um die ordnungsgemäße Anwendung der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 oder der vorliegenden Verordnung zu gewährleisten, kann die Kommission, soweit erforderlich, die Mitgliedstaaten ersuchen, detaillierte Informationen zu allen Maßnahmen vorzulegen, die zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 oder der von der Kommission auf der Grundlage der genannten Verordnung erlassenen Vorschriften ergriffen wurden.