Die Kommission richtet die in Artikel 31 genannte zentrale Datenbank ein. Diese Datenbank ist so bald wie möglich, spätestens aber am 1. Januar 2015, betriebsbereit.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Kommission richtet die in Artikel 31 genannte zentrale Datenbank ein. Diese Datenbank ist so bald wie möglich, spätestens aber am 1. Januar 2015, betriebsbereit.