Die Bedingungen für die Lagerung der Waren für die Dauer einer Aussetzung der Überlassung oder einer Zurückhaltung werden von den Zollbehörden festgelegt.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Bedingungen für die Lagerung der Waren für die Dauer einer Aussetzung der Überlassung oder einer Zurückhaltung werden von den Zollbehörden festgelegt.