Die EZB übt die direkte Beaufsichtigung bedeutender beaufsichtigter Unternehmen im Einklang mit den in Teil II vorgesehenen Verfahren, insbesondere in Bezug auf die Aufgaben und die Zusammensetzung der gemeinsamen Aufsichtsteams, aus.
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Die EZB übt die direkte Beaufsichtigung bedeutender beaufsichtigter Unternehmen im Einklang mit den in Teil II vorgesehenen Verfahren, insbesondere in Bezug auf die Aufgaben und die Zusammensetzung der gemeinsamen Aufsichtsteams, aus.